Tippgeberformular

Informationen zum Objekt

Kontaktdaten Tippgeber

Kontaktdaten Eigentümer

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für die Korrespondenz dem Interessenten (Ihnen) und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben, im konkreten Fall auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind.

Tippgeberprogramm*

Wir honorieren ihren Tipp!

… nach Vertragsabschluss. Hierzu benötigen wir dann ihre Bankdaten um die Überweisung der Tippgeberprovision in Höhe von 500 Euro vornehmen zu können.

Um als Wohnbau Firma im Großraum Ingolstadt (+ 50 km Umkreis) erfolgreich agieren zu können, benötigen wir laufend neue Objekte.

Auf der Suche nach Immobilien ist uns Ihr Tipp bares Geld wert. Ihre Freunde, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses, ihrer Wohnung oder eines Grundstücks erzählt? Erzählen Sie es uns und sichern Sie sich eine Prämie in Höhe von 500 €*

*Unter Vorbehalt und Einhaltung nachfolgender Regeln und Bedingungen: „Wie funktioniert unser Tippgeber-Programm?“; „Was sind die Voraussetzungen eines gültigen Tipps?“; „Wichtige Hinweise“

Wie funktioniert unser Tippgeber-Programm?

Bitte geben Sie Ihren Tipp ab, indem Sie das Tippgeber-Formular direkt online ausfüllen.

Anschließend wird Ihr Tipp durch uns geprüft. Die Auftragsannahme ist nach Prüfung freibleibend. Bei positiver Prüfung durch uns erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie mit diesem Tipp als „Tippgeber“ verifiziert sind.

Was sind die Voraussetzungen eines gültigen Tipps?

Damit es sich bei Ihrem Tipp, um einen gültigen Tipp handelt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Immobilie oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie oder das Grundstück ist öffentlich noch nicht zum Kauf ausgeschrieben worden.
  • Das Objekt / das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet Raum Ingolstadt (+ 50 km Umkreis).
  • Der Tippgeber muss den Verkäufer der Immobilie kennen. Der Verkäufer muss mit einer Kontaktaufnahme einverstanden sein.
  • Die Tippgeber-Provision kann nicht an den Eigentümer der Immobilie ausgezahlt werden

Was passiert mit Ihrem Tipp?

Sobald Sie Ihren Tipp abgegeben haben, überprüfen wir, ob die Immobilien bzw. das Grundstück bereits bei uns bekannt bzw. vermerkt ist.

Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie von uns eine Bestätigung, die Sie als „Tippgeber“ verifiziert. Anschließend nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren mit diesem einen Termin. Nach Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrags bzgl. der von Ihnen mitgeteilten Immobilie bzw. des Grundstücks, erhalten Sie Ihre Tippgeber-Provision nach Vertragsabschluss. Hierzu benötigen wir dann ihre Bankdaten um die Überweisung der Tippgeberprovision in Höhe von 500 Euro vornehmen zu können.

Wichtige Hinweise:

  • Der Tippgeber bestätigt ausdrücklich, dass er zur Weitergabe der Daten des Objekteigentümers berechtigt ist. Weiterhin übernimmt der Tippgeber die Verantwortung bezüglich der Datenweitergabe und Datenverarbeitung ,durch die RST-Wohnbau GmbH, gegenüber dem Objekteigentümer.
  • Für die korrekte Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst Sorge zu tragen.
  • Sollte die Eigentumsübertragung an die RST Wohnbau GmbH nicht zustande kommen, erfolgt auch keine Auszahlung der Tippgeberprovision.
  • Werden mehrere Tipps zu einem Objekt abgegeben, erhält nur der erste Tippgeber die Provision.